AWO-Fachseminar für Betreuungsrecht und Betreuungspraxis am 21.05.2019:

Gesundheitssorge und das Recht am Lebensende

Themenschwerpunkte:

  • stellvertretende Aufklärung und Einwilligung durch die Betreuerin/den Betreuer
  • Genehmigungsverfahren "gefährliche Heilmaßnahmen"
  • Das Recht am Lebensende

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AWO-Fachseminar für Betreuungsrecht und Betreuungspraxis am 12.11.2019:

Psychiatrie kompakt

Wolfgang Schwarzer bietet mit seinem Seminar einen praxisbezogenen und klientenorientierten Überblick über psychiatrische Erkrankungen. Hierbei geht es um Ursachen, Symptome, besondere Probleme, Behandlungsansätze und –grenzen der einzelnen Krankheitsbilder. Schwierigkeiten und Chancen im Umgang mit den Betroffenen werden aufgezeigt. Praxisbeispiele dürfen gerne mitgebracht werden.

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AWO-Fachseminar für Betreuungsrecht und Betreuungspraxis am 27.11.2018:

Das Bundesteilhabegesetz: Wohnen und Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe und Pflege für erwachsene Menschen mit Behinderungen

Das Bundesteilhabegesetz und das 3. Pflegestärkungsgesetz verändern die Wohnformen erwachsener Menschen mit Behinderungen, insbesondere wenn auch Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Träger der Eingliederungshilfe setzen das neue personenzentrierte Gesamtplanverfahren mit länderspezifischen Bedarfsfeststellungsinstrumenten um. Dazu muss auch das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege nach dem Neuen Pflegebedürftigkeitsassessment in ambulanten Wohnformen neu strukturiert werden. Die Trennung von Fach- und Grundsicherungsleistungen wird schon vor dem Jahr 2020 zur Entinstitutionalisierung der Wohnheime der Behindertenhilfe führen.

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Fachseminar für Berufsbetreuer/innen im Landkreis Rotenburg/Wümme am 22.05.2018 :

Neu ab 25. Mai 2018: EU-Datenschutzgrundverordnung Was bedeutet die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Berufsbetreuer/innen?

Mit dem 25.05.2018 gilt auch in Deutschland die EU-Datenschutzgrundverordnung als Regelung des Datenschutzgesetzes – nach bisherigem Stand unter dem Namen „Bundesdatenschutzgesetz (2018)“. Grundsätzlich lässt sich sagen: das Datenschutzrecht wird übersichtlicher, aktueller, aber auch anspruchsvoller. Und es gilt: wer bislang das Thema Datenschutz beiseite geschoben hat, ist nun angehalten, aktiv zu werden. 

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