Entstehungsgeschichte des Betreuungsvereins

Rechtliche Betreuungen seit 1992

Die Arbeiterwohlfahrt trägt seit der grundlegenden Gesetzesreform von 1992 mit ihren bundesweit tätigen Betreuungsvereinen wesentlich dazu bei, den Geist und den Inhalt des „neuen” Betreuungsrechts (zu finden insbesondere in den §§ 1896 ff. BGB) in die rechtliche, soziale und gesellschaftliche Wirklichkeit umzusetzen.

Natürlich handeln wir auf Basis unserer Leitsätze und dem Leitbild der Arbeiterwohlfahrt.

Dabei arbeitet der Betreuungsverein im Landkreis Rotenburg (Wümme) konstruktiv mit allen Rechtlichen Betreuern und Betreuerinnen, Ehrenamtlichen sowie den zuständigen Behörden und Gerichten zusammen.