Rechtliche Betreuung - ein Ehrenamt mit Verantwortung

Wir helfen Menschen, ihr Leben zu regeln. Helfen Sie doch mit!

Die rechtliche Betreuung - ein Ehrenamt in der Justiz

Menschen, die sich in unserer Gemeinschaft freiwillig engagieren möchten, haben die Möglichkeit, ehrenamtliche rechtliche Betreuer*in zu werden. Ehrenamtliche Betreuer*innen leisten einen menschlich überaus wertvollen Dienst und helfen dem betreuten Menschen, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Das verdient Wertschätzung und Anerkennung und bereichert wie jedes Engagement für andere auch das eigene Leben.

Was ist rechtliche Betreuung?

Betreuungen werden durch die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten für hilfsbedürftige Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können. Die/der Betreuer*in unterstützt die hilfsbedürftige Person in denjenigen Aufgabenkreisen, die im gerichtlichen Verfahren festgelegt werden.

Die Aufgabenkreise können zum Beispiel sein:

  • Gesundheitssorge (Arztgespräche, Einwilligung in medizinische Maßnahmen)
  • Vermögenssorge (Kontoverwaltung, Zahlungsverkehr)
  • Aufenthaltsbestimmung (Heim- oder Krankenhauseinweisung)
  • Behördenangelegenheiten (Antragstellungen)
  • Wohnungs- und Heimangelegenheiten

Der Begriff "rechtliche Betreuung" bedeutet, dass die/der Betreuer*in selbst keine tatsächliche Hilfe leisten muss, sondern dafür zuständig ist, diese zu organisieren.

Wer kann Betreuerin oder Betreuer werden?

Das Gesetz sieht keine fachlichen Anforderungen für die Tätigkeit als Betreuer*in vor. In der Praxis haben diese sehr unterschiedliche Fähigkeiten, je nach eigener Lebenssituation und Berufserfahrung. In jedem Fall sind persönliches Engagement, Kommunikationsfreude, Organisationsgeschick, Interesse am Mitmenschen und Einfühlungsvermögen wichtig. Hilfreich sind Erfahrungen im Umgang mit Krankheit und Menschen mit Behinderungen sowie mit Behörden.

Wie werden ehrenamtliche Betreuer*innen unterstützt?

Den ehrenamtlichen Betreuer*innen steht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ein zuverlässiges System der Begleitung, Beratung und Hilfe zur Seite. Ansprechpartner sind das Betreuungsgericht, die Betreuungsstellen und vor allem die anerkannten Betreuungsvereine.

Bei ihrer ersten Bestellung erhalten alle ehrenamtlichen Betreuer*innen ausführliche, vom Niedersächsischen Justizministerium herausgegebene Arbeitshilfe ¹ → für "ehrenamtliche Betreuer*innen" Handreichung, die alle in Betracht kommenden Tätigkeiten erläutert und die die wichtigsten Formulare und sowie Musterschreiben enthält.

Die Grundzüge des Betreuungsrechts werden darüber hinaus in der vom Niedersächsischen Justizministerium und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit herausgegebenen Broschüre ¹ → erklärt.

Erhalten ehrenamtliche Betreuer*innen Aufwendungsersatz?

Ehrenamtlichen Betreuer*innen erhalten wahlweise Ersatz ihrer tatsächlichen Aufwendungen oder eine pauschale Aufwandsentschädigung von zurzeit 399 Euro pro Jahr und Betreuung.

Wenn Ihr Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung geweckt ist, informieren Sie sich hier gerne weiter: Literatur Niedersächsische Justizministerium ¹ →

Der Betreuungsverein steht Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie die örtliche Betreuungsstelle. Der Betreuungsverein benötigt Menschen, die ihn lebendig werden lassen. Vielleicht möchten Sie sich auch „nur” unverbindlich während einer Veranstaltung zu einem bestimmten Thema informieren? Gründe, unseren Betreuungsverein mit Leben zu erfüllen, gibt es viele:

  • Interesse an der Arbeit des Betreuungsvereins
  • selbst die Betreuung eines Ihnen nahestehenden Menschen übernehmen
  • sich mit anderen Betreuer*innen austauschen
  • eigene Kenntnisse und Fähigkeiten für andere einsetzen
  • ehrenamtlich die Betreuung für einen anderen Menschen übernehmen
  • Suche nach Informationen zu Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmachts