VORSORGEVOLLMACHT & PATIENTENVERFÜGUNG

Vorsorge treffen: In gesunden Tagen!

Wer regelt die persönlichen Angelegenheiten, wenn man es selbst nicht mehr kann?

Durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit kann jede/r - unabhängig von Alter und Gesundheit - in die Lage kommen, Angelegenheiten nicht mehr selbst zu regeln. Damit dies auch im eigenen Interesse und nach den eigenen Vorstellungen geschieht, sollte jede/r frühzeitig Vorsorge treffen.

BITTE BEACHTEN: GESETZESÄNDERUNG ZUM 01.01.2023

Das Betreuungsrecht zieht um, von den §§ 1896 ff BGB in die §§ 1814 ff BGB und in das neue Betreuungsorganisationsgesetz. Die Neuregelung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Wir haben aus diesem Grund unsere Vordrucke zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht vorübergehend von der Website genommen, um diese durchzusehen. Für Informationen schauen Sie Anfang 2023 hier gerne wieder vorbei.

Dessen ungeachtet stehen wir Ihnen für Rückfragen und für ausführliche Beratungen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung wie bisher auch weiter zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich für einen Termin an unsere Zentrale 04281 7173230.