Unter dem Begriff „Flexible Erziehungshilfen” verstehen wir ambulante Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe gem. §§27 ff. Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG). Diese beinhalten ein umfangreiches Angebot an pädagogischen, beratenden und rechtlichen Maßnahmen für Familien und Jugendliche, die Unterstützung benötigen bei:

  • Erziehungsfragenerziehung-cool

  • familiären Spannungen

  • Veränderungen durch Krisen in der Familie,
    z.B. durch Krankheit, Tod, Scheidung

  • Suchtverhalten

  • Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen

  • schulischen Probleme

Unser Angebot im Detail:

  • Sozialpädagogische Familienhilfen

  • Erziehungsbeistandschaften

  • Jugendstrafrecht (Betreuungsweisungen, Trainingskurse,
    Täter-Opfer-Ausgleich, Vermittlung gemeinnütziger Arbeit)

  • Schulsozialarbeit an der Grundschule Sittensen

  • Schulische Integrationshilfe