Die AWO (Arbeiterwohlfahrt) im Landkreis Rotenburg/Wümme e.V. erweitert ihr Angebot um die Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung. Seit dem 01.12.2016 können Sie sich bei der AWO zu Fragen in Bezug auf eine Schwangerschaft beraten lassen.
Da die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nur persönlich und nicht telefonisch beraten darf, bieten wir diesen Service, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, weiterhin im direkten Gespräch an.
Wenn Sie ungewollt schwanger geworden sind, sich mit der Schwangerschaft große Probleme ergeben, können Sie sich bei uns beraten lassen. Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch gemäß §§ 5 und 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz durch.
Sie erhalten von uns eine Beratungsbescheinigung. Die Beratungen erfolgen unter Einhaltung der Schweigepflicht, auf Wunsch auch anonym.