Dienstag 02.07.2019 - Gesprächskreis: Rechtliche Betreuung im Ehrenamt - Welche neuen Aufgaben kommen auf die gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer mit dem Bundesteilhabe-gesetz (BTHG) zu? Schwerpunkt: Beschäftigung

Wir freuen uns auf alle, die als ehrenamtliche Betreuer tätig sind, oder es werden möchten, insbesondere auch Familienangehörige, die ihre Angehörigen rechtlich ver­treten, und Bevollmächtigte.

Die Betreuertätigkeit nach § 1896 BGB ist anspruchsvoll, mit viel Verantwortung und nicht nur am Anfang einer rechtlichen Betreuung für den Betreuer mit vielen Fragen verbunden. Wir möchten Ihr ehrenamtliches Engagement durch regelmäßige Treffen unter­stützen!


Das BTHG will die Rechte der Leistungsberechtigten/Betreuten stärken!

  • Was ändert sich für die Beschäftigten in einer WfbM?
  • Sind nur bestimmte Betreuungen mit bestimmten Aufgabenkreisen vom neuen Gesetz betroffen?
  • Was ist jetzt mit dem kostenfreien Mittagsessen im Arbeitsbereich in der WfbM, den sonst die Eingliederungshilfe zur Verfügung gestellt hat?
  • Können Grundsicherungsempfänger einen Mehrbedarf beantragen?
  • Wer nimmt eigentlich teil am Teilhabeplanverfahren? Gesamtplanverfahren? Leis-tungsberechtigte, Leistungsträger und Leistungserbringer? Rechtliche Betreuer?

So viel Neues? - „Hab keine Angst etwas Neues anzufangen. Denk immer daran: Amateure haben die Arche gebaut. Profis die Titanic.“

Veranstaltungsort: ROTENBURG
In den Räumen des Betreuungsvereins der Arbeiterwohlfahrt im Landkreis Rotenburg e.V.
Bahnhofstr. 1 (neben dem Amtsgericht) , 27356 Rotenburg

Beginn 18.00 Uhr - Ende 20.00 Uhr - Dienstag 06.08.2019
Diese Veranstaltungen und Beratungen sind für Sie kostenfrei.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung:
Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt im Landkreis Rotenburg e.V.
Bahnhofstr. 1, 27356 Rotenburg/Wümme
Telefon 0 42 61 - 414 37 29, Fax 0 42 61 - 414 37 31, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!