Fachseminar für Berufsbetreuer/innen im Landkreis Rotenburg/Wümme am 22.05.2018 :

Neu ab 25. Mai 2018: EU-Datenschutzgrundverordnung Was bedeutet die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Berufsbetreuer/innen?

Mit dem 25.05.2018 gilt auch in Deutschland die EU-Datenschutzgrundverordnung als Regelung des Datenschutzgesetzes – nach bisherigem Stand unter dem Namen „Bundesdatenschutzgesetz (2018)“. Grundsätzlich lässt sich sagen: das Datenschutzrecht wird übersichtlicher, aktueller, aber auch anspruchsvoller. Und es gilt: wer bislang das Thema Datenschutz beiseite geschoben hat, ist nun angehalten, aktiv zu werden. 

Wer im Thema Datenschutz „fit“ war, bekommt nun konkretere und einheitlichere Grundlagen an die Hand. In jedem Fall bedeutet es jedoch, dass Datenschutz auch in der Betreuung zu einem zentralen Thema werden wird. Zu den wichtigsten Änderungen gehören neue Anforderungen bzgl. der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, neue Dokumentationspflichten, neu gefasste Bußgeldvorschriften, erweiterte Vorgaben im Bereich „Web-Auftritt/Website“.

Noch nicht vorhergesagt werden kann, ob nach dem Stichtag 25.05.2018 mit einer Welle von Abmahnungen zu rechnen ist, wenn Einzelpersonen oder Einrichtungen Vorgaben der DSGVO nicht nachkommen. Neben diesen eher formalen Aspekten wird im neuen Datenschutzrecht auch weiter konkretisiert, was Daten sind, wie sie zu schützen sind und wie mit ihnen ganz praktisch umzugehen ist. Damit tritt endlich eine Datenschutzgrundlage in Kraft, die nunmehr auch den elektronischen Medien, Speicher- und Weitergabemöglichkeiten Rechnung trägt.

Themenschwerpunkte

  • Datenschutzgrundverordnung: Alles wird neu? Was ändert sich, und was bleibt gleich?
  • Datenschutz in der Praxis: was muss ich wie schützen? Wie muss ich Akten führen und mein Büro gestalten?
  • Drüber reden? Wie sage ich es meinem Betreuten?
  • Big Data: was hat der Facebook/ Cambridge-Analytics-„Skandal“ mit der Arbeit eines rechtlichen Betreuers zu tun?
  • Sensible Daten: um welche Informationen geht es? Und warum kann das Thema „Schutz der Daten von Betreuten“ noch wichtiger sein, als es Datenschutz ohnehin schon ist? Was darf ich wann weitergeben, und was nicht?

Der Referent: Dr. jur. Dr. phil. Kai Bammann

  • Jurist und Dipl.-Kriminologe, Dipl.-Kunsttherapeut (FH)
  • juristische Beratung im AWO Kreisverband Rotenburg/Wümme e.V.
  • Lehraufträge an diversen Universitäten und FHen u.a. auch zum Thema Berufsrecht/ Berufsethik für Kunsttherapeuten
  • mehr als 15 Jahre Tätigkeit in verschiedenen Bereichen der Straffälligenarbeit
  • Gutachtenerstellung und Beratung zum Thema Datenschutz im Bereich Aidshilfen und universitärer Forschungsprojekte

Termin: Dienstag, der 22.05.2018

Ort: Mehrgenerationenhaus, Worthmanns Hoff, Immentun 1, 27356 Waffensen

Beginn: 9 Uhr - Ende: 17 Uhr

Kosten: 50 € Teilnahmegebühr inklusive Tagungspauschale - In der Tagungspauschale sind die Tagungsunterlagen, ein warmes Mittagessen, alle Tagungsgetränke sowie Obst/Gemüse enthalten.

Tagungsablauf

Das Seminar umfasst 8 Unterrichtsstunden
08:50 – 09:00 Uhr - Empfang
09:00 Uhr - Seminarbeginn
10:30 – 10.45 Uhr - Kaffeepause
12:15 – 13:15 Uhr - Mittagspause
14:45 – 15:00 Uhr - Kaffeepause
17:00 Uhr - Seminarende

Information und Anmeldung

Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt im Landkreis Rotenburg e.V.
Bahnhofstr. 1, 27356 Rotenburg/Wümme
T 04261-414 37 29 - F 04261-414 37 31 - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bankverbindung: Kreissparkasse Rotenburg Osterholz, IBAN DE32 2415 1235 0000 5093 80, BIC BRLADE 21 ROB

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Die Anmeldung ist schriftlich per Fax oder E-Mail möglich und ist mit Überweisung der Teilnahmegebühr wirksam.

Anmeldeschluss ist der 01.05.2018.

Bitte melden Sie sich mit nachfolgendem Anmeldeformular für diese Veranstaltung an: 

pdfAnmeldung-Fachseminar-DSGVO.pdf176.78 kB