Die Hilfe zur Erziehung beginnt mit der Erstellung eines Hilfeplanes, an dem Familie, Jugendamt und SozialarbeiterIn beteiligt sind. Gemeinsam werden Ziele und Inhalte der Hilfegewährung festgelegt und regelmäßig überprüft. Die Umsetzung der Hilfe richtet sich nach diesen Inhalten und Zielen und kann z.B. folgende Themen umfassen:

  • Einzel- und Familiengespräche

  • Entwicklung schulischer und beruflicher Perspektiven

  • sinnvolle und konstruktive Freizeitgestaltung

  • Kontakte und Begleitungen zu Institutionen und Behörde

Die Hilfe zur Erziehung ist für die Familien, Kinder und Jugendliche üblicherweise kostenlos und erfolgt über den Landkreis Rotenburg/Wümme. Die Bewilligung einer Hilfegewährung erfolgt durch das örtliche Jugendamt nach Antragstellung.