Vorsorge treffen in gesunden Tagen!

Die Betreuungsstelle des Landkreises Cuxhaven lädt zusammen mit dem Betreuungsverein der AWO am Montag, den 26. Juni, zu einer Informationsveranstaltung zum Thema “Vorsorgevollmacht“ ins Kreishaus ein.

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Der Betreuungsverein (ROW) seit ANFANG 2023 auch im Cuxland

Betreuungsverein NordseezeitungDer Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt im Landkreis Rotenburg (Wümme) e.V. hat seinen Aktionsradius in Abstimmung mit dem Landkreis Cuxhaven und dem AWO Kreisverband Cuxhaven in den Landkreis Cuxhaven erweitert. Zum 01. Januar 2023 gab es eine umfassende Betreuungsrechtsreform, durch welche insbesondere die Aufgaben der Betreuungsvereine in der Begleitung der ehrenamtlichen Betreuer gestiegen sind. Aus diesem Grund wünschte sich der Landkreis Cuxhaven einen Betreuungsverein im Landkreis. Der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Rotenburg (Wümme) hat daher eine Zweigstelle in Cuxhaven eröffnet.

Die Aufgaben des Betreuungsverein beziehen sich unter anderem auf die Beratungen zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Hierzu bietet der Betreuungsverein auch Seminare und Informationsvorträge an. Weiterhin berät und unterstützt der Betreuungsverein ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte in der Ausführung der Betreuung. Zusätzlich werden Einführungsseminare und Fortbildungsseminare für ehrenamtliche Betreuer*innen angeboten. Auch für Berufsbetreuer*innen gibt es Fortbildungsangebote. Aktuelle Veranstaltungen sind unter https://www.awo-rotenburg-wuemme.de zu finden. Einige der Veranstaltungen finden online statt.

Zunächst werden in den Räumen des Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Cuxhaven (CityCenter, Segelckestraße 45-47, EG) regelmäßige und öffentliche Sprechstunden für ehrenamtliche Rechtsbetreuer*innen angeboten. Diese finden dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Weitere Angebote sowie ein eigenes Betreuungsbüro mit Berufsbetreuern vor Ort sind für die Zukunft geplant.

Die Ansprechpartnerin der Zweigstelle Cuxhaven ist Frau Michelle Schmelzer
Telefon: 04281 7173230, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



Neues Betreuungsrecht 2023:

mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht

Video Rechtliche Betreuung



Entstehungsgeschichte des Betreuungsvereins

Rechtliche Betreuungen seit 1992

Die Arbeiterwohlfahrt trägt seit der grundlegenden Gesetzesreform von 1992 mit ihren bundesweit tätigen Betreuungsvereinen wesentlich dazu bei, den Geist und den Inhalt des „neuen” Betreuungsrechts (zu finden insbesondere in den §§ 1896 ff. BGB) in die rechtliche, soziale und gesellschaftliche Wirklichkeit umzusetzen.

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VORSORGEVOLLMACHT & PATIENTENVERFÜGUNG

Vorsorge treffen: In gesunden Tagen!

Wer regelt die persönlichen Angelegenheiten, wenn man es selbst nicht mehr kann?

Durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit kann jede/r - unabhängig von Alter und Gesundheit - in die Lage kommen, Angelegenheiten nicht mehr selbst zu regeln. Damit dies auch im eigenen Interesse und nach den eigenen Vorstellungen geschieht, sollte jede/r frühzeitig Vorsorge treffen.

BITTE BEACHTEN: GESETZESÄNDERUNG ZUM 01.01.2023

Das Betreuungsrecht zieht um, von den §§ 1896 ff BGB in die §§ 1814 ff BGB und in das neue Betreuungsorganisationsgesetz. Die Neuregelung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Wir haben aus diesem Grund unsere Vordrucke zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht vorübergehend von der Website genommen, um diese durchzusehen. Für Informationen schauen Sie Anfang 2023 hier gerne wieder vorbei.

Dessen ungeachtet stehen wir Ihnen für Rückfragen und für ausführliche Beratungen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung wie bisher auch weiter zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich für einen Termin an unsere Zentrale 04281 7173230.

Informative Flyer als PDF-Download!

pdfInfoflyer Rechtliche Betreuung

pdfInfoflyer Arbeiterwohlfahrt

Neben der Übernahme von Rechtsbetreuungen liegt der Schwerpunkt des Betreuungsvereins der AWO im Landkreis Rotenburg/ Wümme in der Stärkung des Ehrenamtes sowie der Anwerbung, Beratung, Unterstützung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern.

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Wir setzen unsere Aufgaben vor dem Hintergrund der Leitsätze und des Menschenbildes der Arbeiterwohlfahrt um. Mittelpunkt unseres Handelns ist immer der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen. Ausgehend von der jeweiligen, geistigen und körperlichen Gesundheit des betreuten Menschen, ist die Betreuung von drei Grundsätzen geprägt:

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Rechtliche Betreuung - ein Ehrenamt mit Verantwortung

Wir helfen Menschen, ihr Leben zu regeln. Helfen Sie doch mit!

Die rechtliche Betreuung - ein Ehrenamt in der Justiz

Menschen, die sich in unserer Gemeinschaft freiwillig engagieren möchten, haben die Möglichkeit, ehrenamtliche rechtliche Betreuer*in zu werden. Ehrenamtliche Betreuer*innen leisten einen menschlich überaus wertvollen Dienst und helfen dem betreuten Menschen, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Das verdient Wertschätzung und Anerkennung und bereichert wie jedes Engagement für andere auch das eigene Leben.

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Wir bieten Hilfe für Helfer!

Betreuer/innen erhalten vom zuständigen Amtsgericht nur die Aufgabenkreise übertragen, für den die zu Betreuenden nicht mehr selbst sorgen können. An oberster Stelle sollte immer das Wohl zu Betreuenden stehen. In der Regel werden diese Aufgaben von Berufsbetreuer/innen übernommen. Es gibt aber auch ehrenamtliche Betreuer/innen und Familienangehörige. Sie betreuen z.B. Menschen, die in Einrichtungen leben und im Alltag gut versorgt sind.

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